AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Foto Meffert
ALLGEMEIN
Der Auftraggeber erkennt durch seine Auftragserteilung die Geschäftsbedingungen an. Sie gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung für alle von uns durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Nebenabreden zu Verträgen oder zu diesen AGBs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind sämtliche Werke von „Foto Meffert“ gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Papierbilder, Rohdateien, bearbeitete Bilddateien, usw.).
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Lichtbilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der ausübenden Fotografin unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Personen z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen, abgelichtet werden. Die Fotografin ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber gewünscht ist und keine datenschutzrechtlichen Widersprüche angemeldet wurden. Die Fotografin wählt die Lichtbilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.
URHEBERRECHT
Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Jeder Abdruck oder Vervielfältigung der von uns erstellten Fotografien bedarf jeweils unserer ausdrücklichen Einwilligung. Unsere Bilder dürfen in Zeitschriften, Zeitungen, Prospekten oder anderen Medien nur mit Nennung abgedruckt werden. COPYRIGHT-Aufdrucke auf unseren Bildern dürfen nicht entfernt werden.
Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung und Vergütung.
Die Nutzungsrechte gehen erst über, nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Foto Meffert.
Der Besteller eines Bildes im Sinne vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
Die Rohdateien verbleiben stets bei Foto Meffert.
HONORAR
Im Angebot ist nur enthalten, was bei Auftragserteilung besprochen wurde. Alle Mehrkosten durch Auftragserweiterungen werden zusätzlich belastet.
Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde unsere Bildauffassung und -Gestaltung ausdrücklich an.
Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus von uns nicht zu vertretenden Gründen wesentlich überschritten, können wir eine Honorarerhöhung in angemessenem Verhältnis verlangen.
Beanstandungen, gleich welcher Art, kann der Auftraggeber nur innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Aufnahmen geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Fotografien als auftragsgemäß angenommen.
Bei Buchung eines Hochzeitsangebotes etc. wird eine Anzahlung von 25% fällig.
Mit dieser Anzahlung bestätigt der Kunde noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe.
Nach Layoutsichtung, Korrekturlesen und Druckfreigabe des Kunden z.B. für Bildbände etc. werden weitere 25 % fällig. Der Restbetrag ist bei Auftragsabschluss zu zahlen.
Bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins durch den Kunden ist die geleistete Anzahlung als Ausfallhonorar anzusehen und wird nicht erstattet.
Im Fall, dass Foto Meffert aufgrund unvorhergesehener, schwerwiegender Gründe nicht in der Lage ist, den Auftrag ganz oder in Teilen zu erfüllen, wird die Fotografin in Abstimmung mit dem Auftraggeber den Umfang der fotografischen Begleitung reduzieren oder mit vertretbarem Aufwand versuchen, für adäquaten Ersatz zu sorgen.
In Rechnung gestellte, aber nicht bezahlte Bilder bleiben unser Eigentum und unterliegen dem Urhebergesetz in Bezug auf jegliche Verwendung.
Bilder, die wir zur Auswahl übergeben, bleiben unser Eigentum und dürfen weder veröffentlicht, noch vervielfältigt werden.
Alle Waren und Bildrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Foto Meffert.
Auswahlsendungen, die nicht innerhalb der vereinbarten Rückgabefrist wieder bei uns eingehen, gelten als abgenommen und werden komplett in Rechnung gestellt.
Die Bestellung nach der Bildauswahl gilt durch die schriftliche/mündliche Auftragsbestätigung oder mit Anzahlung / Teilzahlung als verbindlich. Sie kann nicht widerrufen werden.
Farbliche Abweichungen in geringem Umfang sind bei Nachbestellungen technisch bedingt nicht zu vermeiden, und begründen keinen Reklamationsanspruch.
Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen.
Wir behalten uns vor, die Materialpreise aufgrund veränderter Gestehungskosten jederzeit anzupassen.
HAFTUNG
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Foto Meffert für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Foto Meffert haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Bei Auftragserteilung von Reproduktionen jeder Art setzten wir voraus, daß der Auftraggeber dazu berechtigt ist. Übergebene Vorlagen/Gegenstände werden von uns mit Sorgfalt behandelt. Sie müssen vom Auftraggeber gegen Verlust, Beschädigung, Diebstahl oder Feuer versichert werden. Unsere Haftung gegenüber dem Kunden wird auf den Ersatz von grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldete Schäden beschränkt.
Die Aufbewahrung des Negativs/digitaler Dateien ist nicht Teil des Auftrags.
Trotzdem archivieren wir die Bilddaten Ihrer Aufnahmen in unten genanntem Zeitraum, in dieser Zeit können Sie nachbestellen. Falls Bilddaten in unserem Archiv vorzeitig durch technische Defekte oder höhere Gewalt unlesbar werden, sind wir nicht haftbar.
Archivierungszeiten:
- Pass- und Bewerbungsbilder: drei Jahre
- jegliche Studio- Werbefotografie: zehn Jahre
- bearbeitete Trauerportraits: zwei Jahre
- Reproduktionen für Kunden: zwei Jahre
Nach oben genanntem Zeitraum werden die Aufnahmen ( Negativ, Positiv, Bilddaten ) des Auftrags durch Foto Meffert vernichtet.
Bei Verlust unserer Aufnahmen in Form belichteter Filme / Negative, defekte Daten etc. beschränkt sich unsere Ersatzpflicht darauf, neues Filmmaterial zur Verfügung zu stellen. Weitere Ansprüche, etwa bei Hochzeitsaufnahmen sind ausgeschlossen.
DATENSCHUTZ
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Die rechtlichen Anforderungen gemäß DSGVO werden gewährleistet.Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Website unter Datenschutz.
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Kommunikation der Erwartungen seiner Gäste hinsichtlich der DSGVO, die im Rahmen eines Auftrages fotografiert werden. Widerspricht ein Gast der Nutzung seines Bildes so ist Foto Meffert umgehend schriftlich durch den Auftraggeber darüber zu informieren.
VERÖFFENTLICHUNGEN
Zur Verwendung der erstellten Bilder auf unserer Website, Schaufenster, Printmedien, etc. bedarf es der Zustimmung des Auftraggebers, die schriftlich erteilt wird.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages gültig. Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht.
Der Betriebssitz des Fotografen ist Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Diese AGB gelten ab dem 25.05.2018, alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.